Von A. Müller-Armack und L. Erhard konzipiertes wirtschaftspolitisches Leitbild, das ab 1948 in der Bundesrep. D. verwirklicht worden ist. Es greift die Forderung des Ordoliberalismus (Freiburger Schule) nach staatlicher Gewährleistung einer funktionsfähigen Wettbewerbsordnung auf, ergänzt jedoch den Katalog wirtschaftspolitischer Staatsaufgaben unter Betonung sozialpolitischer Ziele. Mit diesem Leitbild wird versucht, Ziele und Lösungsvorschläge des Liberalismus, der christlichen Soziallehre und der sozialdemokratischen Programmatik miteinander zu verbinden. Sie ist kein streng in sich geschlossenes Konzept, wodurch der Gestaltungsauftrag an die Träger der Wirtschaftspolitik umfassender und elastischer als beim Ordoliberalismus ist.
Weitere Grundungsväter sind:
Neben der Gewährleistung einer freiheitlichen Wettbewerbsordnung wird eine soziale Ausrichtung der Wirtschaftspolitik gefordert. Die Kennzeichnung als sozial erhält diese Konzeption vorrangig nicht durch eine staatliche Umverteilung von Vermögen oder Einkommenschancen, vielmehr wird eine sozialpolitisch motivierte Verteilung der Einkommenszuwächse, die durch eine sinnvolle Ordnungspolitik erst ermöglicht werden sowie eine sozialorientierte Beeinflussung der Marktprozesse bei Gewährleistung der Marktkonformität der Instrumente angestrebt. Sozial unerwünschte Marktergebnisse sollen durch Beschränkung oder indirekte Beeinflussung der privatwirtschaftlichen Initiative korrigiert werden, tiefgreifende strukturelle Umbrüche werden mittels staatlicher Anpassungsinterventionen in ihren sozialen Folgen gemildert. Die ordoliberale These der prinzipiellen Stabilität des privatwirtschaftlichen Sektors wird nicht vollkommen geteilt und hieraus die Notwendigkeit einer maßvollen staatlichen Konjunkturpolitik abgeleitet. In den sozialpolitisch relevanten Bereichen, in denen Marktversagen zu befürchten ist (soziale Versicherungssysteme), hat der Staat unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips unterstützend einzugreifen oder die Bereitstellung entsprechender Güter und Dienstleistungen selbst zu organisieren. Weitere Aufgaben des Staates sind eine aktive Arbeitsmarkt-, Vermögens-, Wohnungsbau- und Bildungspolitik, Gewährleistung einer sozialen Ausgestaltung der Unternehmensverfassung sowie Bereitstellung der für die sozio-kulturell und wirtschaftliche Entwicklung notwendigen materiellen und immateriellen Infrastruktur.
Seit Mitte der 60er Jahre wurde die Ordnungs- zunehmend von der Prozeßpolitik verdrängt, die Fiskalpolitik erhielt Vorrang vor geldpolitischen Instrumenten und eine weitgehend paternalistische Politik der Einkommens- und Vermögensumverteilung trat an die Stelle der das Subsidiaritätsprinzip betonenden freiheitlichen Sozialordnung (Wohlfahrtsstaat).
Quelle: Gablers Wirtschaftslexikon 14. Auflage
Die Sozialversicherungen in Deutschland steckten in einer Krise: Immer mehr Leistungsempfängern standen immer weniger Beitragszahler gegenüber. Nach einer OECD-Studie aus dem Jahr 2003 lebte jeder fünfte Einwohner zwischen 15 und 64 Jahren (22,4%) von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Frührente oder Sozialhilfe. In den 80 ern betrug der Anteil erst 15%. In den meisten anderen Industrieländern erhält ein geringerer Teil der Bevölkerung Sozialleistungen als hier zu Lande. So beziehen in den USA 14% der Menschen im Erwerbsalter Transfers vom Staat, in Holland 18% und in Großbritannien 19%. In Belgien, Dänemark und Frankreich unterstützt der Staat 23% beziehungsweise 24% der Erwerbsbevölkerung.
Quelle: www.schulbank.de Newsletter 4/2004
Zur Sicherung der Sozialleistungen werden in Deutschland unpopuläre Reformen durchgeführt. Sie werden als die Hartz-Gesetze bekannt.